Mantelgesellschaft - Alternative zum klassischen IPO

Direktnotierung

Direct Listing, auch bekannt als Self-Listing oder Self-Filing, ist eine weitere Methode für den Börsengang eines Unternehmens. Im Gegensatz zu einem IPO, bei dem neue Aktien ausgegeben werden, werden bei einem Direct Listing nur die bereits im Besitz von Frühinvestoren befindlichen Aktien notiert. Bei dieser Methode entfällt die Notwendigkeit eines Emissionsagenten, wodurch viele der mit einem Börsengang verbundenen Kosten vermieden werden, die normalerweise etwa 7 % des gesamten aufgenommenen Kapitals ausmachen. Die Einschränkung besteht jedoch darin, dass nur bestehende Aktien eingetragen werden können, was die Anzahl der Aktien, die notiert werden können, begrenzt, da keine neuen Aktien ausgegeben werden.

Ein möglicher Nachteil der direkten Börsennotierung ist die Komplexität des Börsenzulassungsverfahrens selbst. Das Unternehmen muss den gesamten Prozess selbständig durchlaufen, was aufgrund mangelnder Erfahrung und der hohen Wahrscheinlichkeit, kostspielige Fehler zu machen, eine Herausforderung darstellen kann. Außerdem kann das Verfahren zeitaufwändig sein, wie [Feldman, 2010] betont, der darauf hinweist, dass die Registrierung bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) die Erstellung eines detaillierten Prospekts erfordert, der geprüfte Jahresabschlüsse für zwei Jahre, Angaben zur Vergütung von Führungskräften, Geschäftsübersichten und zahlreiche andere Angaben enthält.

Selbst wenn das Direct Listing-Verfahren erfolgreich ist, könnte das Unternehmen kurzfristig Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung haben, da keine neuen Aktien ausgegeben werden. Außerdem sollte ein Unternehmen, das ein Direct Listing in Erwägung zieht, über einen hohen Bekanntheitsgrad verfügen, da diese Methode in der Regel weniger Publizität erzeugt als ein Börsengang. Ohne ausreichendes Anlegerinteresse können die Aktien unter geringer Liquidität leiden.