Was ist ein SPAC bzw. eine Special Purpose Acquisition Company?
Anstelle eines herkömmlichen Börsengangs (Initial Public Offering, IPO) besteht die Option, eine sogenannte Special Purpose Acquisition Company (SPAC) an die Börse zu bringen. Eine SPAC, auch bekannt als Akquisitionszweckgesellschaft (oder nicht ganz korrekt Mantelgesellschaft oder Börsenmantel), ist eine Firma ohne eigenes operatives Geschäft. Ihr alleiniges Ziel besteht darin, durch ein Börsenlisting Kapital aufzunehmen. Die erzielten Erlöse werden anschließend verwendet, um innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens ein nicht-börsennotiertes Unternehmen zu erwerben und es indirekt an die Börse zu bringen. Im Unterschied zu einem Reverse IPO (Reverse Takeover, RTO) wird also bei der Emission bereits Eigenkapital eingesammelt.
Die zugehörige Regulatorik wurde von der SEC in den USA in den 90er Jahren geschaffen um den Missbrauch mit sog. Blankcheck-Companies einzuschränken. Seitdem werden SPACs insbesondere dann populär, wenn der Börsengang über einen traditionellen IPO schwierig ist, so zB. in den Jahren 2002/2003 und 2021/2022.
Zum Zeitpunkt des SPAC-Listings steht das spezifische Zielunternehmen noch nicht fest; oft ist lediglich die Branche bekannt, in der das Zielunternehmen tätig sein wird. SPACs sind besonders attraktiv für etablierte Unternehmen mit großem Wachstumspotenzial, die eine zuverlässige, zeitsparende und kosteneffiziente Alternative zum traditionellen Börsengang suchen. Allerdings beinhaltet die Transaktion auch ein Timing-Risiko und insbesondere das Kündigungsrecht (Redemption) der Aktionäre ist unkalkulierbar.
Der Erfolg einer SPAC hängt maßgeblich von den Initiatoren und dem Managementteam ab. Häufig setzt sich das Management aus Branchenexperten, Private Equity-Sponsoren oder anderen Finanzprofis zusammen, die ihr Fachwissen nutzen, um Kapital für den Erwerb und den Betrieb des neuen Unternehmens zu beschaffen.
Innerhalb von maximal 24 Monaten muss eine SPAC ein geeignetes Unternehmen für den Erwerb finden. Nach Abschluss dieser Transaktion wird das zuvor nicht-börsennotierte Unternehmen auf indirekte Weise über die SPAC an die Börse gebracht. Zu diesem Zeitpunkt erhalten die Aktionäre ein Rücktrittsrecht und können die eigene Aktienzeichnung des SPAC wieder rückabwickeln.
Zu Beginn werden kombinierte Einheiten (Units) ausgegeben, die eine Stammaktie (Ordinary Shares) und in der Regel ein Optionsrecht (Warrant) enthalten. Die beiden Wertpapiere werden kurz nach der Notierung aus strukturellen Gründen getrennt gehandelt. Die Warrants können in der Regel nach dem Erwerb eines Zielobjekts oder spätestens innerhalb eines bestimmten Zeitraums, der oft vier Jahre nach dem Listing beträgt, ausgeübt werden. Sie berechtigen dazu, weitere Aktien zu einem festgelegten Ausgabepreis zu erwerben.
Die Umsetzung einer SPAC-Transaktion ist aktuell nach deutschem Recht nicht möglich, da zum einen die Rückgabe von Aktien (Redemption) nicht möglich ist. Und zum anderen die Emission von Units problematisch ist. Alternativ werden SPACs in Deutschland nach Luxemburger Gesellschaftsrecht begeben.